Meist achtet man bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung auf eine breit gefächerte Palette an Fondsauswahl, geringe Gebühren und die Höhe der Rendite.
Im Grunde genommen hat man auch alles richtig gemacht. Doch viele Versicherer verklausulieren Ihre Vertragsbedingungen und garantieren den Rentenfaktor nicht mehr bei Vertragsabschluß.
Sinkt der Rentenfaktor, angenommen von 40 auf 32, so hat dies empfindliche Auswirkungen auf die lebenslange monatliche Rente. So würde z.B. bei einem Fondsvermögen von 200.000 Euro anstatt 800 Euro Monatsrente nur noch 640 Euro Monatsrente zur Verfügung stehen.
Wenn die Lebenserwartung sich stärker erhöht, als bei Vertragsabschluß angenommen, oder die Rendite der Kapitalanlage nachhaltig sinkt, können viele Versicherer den Rentenfaktor niedriger ansetzen. Einer solchen Anpassung muss ein unabhängiger „Treuhänder“ zustimmen. Dieses soll sicherstellen, dass die Änderungen auch tatsächlich notwendig sind.
Stellt jedoch die Vereinigung der Versicherungsmathematiker (die Deutsche Aktuarvereinigung – DAV) fest, dass sich dich Lebenserwartung der Bevölkerung stark erhöht, kann auch ein Treuhänder eine Senkung des Rentenfaktors nicht verhindern. Dieses haben die Versicherungsmathematiker schon zweimal, 1994 und 2004, festgestellt und beide male kam es zu einer erheblichen Verteuerung der Rentenversicherung.
Vorsicht Arbeitgeber:
Eine besondere Gefahr birgt hier die betriebliche Altersvorsorge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbietet. Denn, für eine Absenkung der garantierten Rentenhöhe kommt auf, wer dieser zusagt.
Diese „Treuhänderklausel“ sollte in keiner guten Police vorkommen. Gute Versicherungsgesellschaften verzichten auf deren Anwendung.
(siehe auch: Franke & Bornberg)